AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Anwendbarkeit und Geltungsbereich
1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, welche die Fotografin für den Auftraggeber durchführt.

1.2.  Die AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

2.    Art und Güte der Werke
2.1.  Werke im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Fotos, Videos usw.). Der Fotografin stehen an allen von ihr geschaffenen Werken die Rechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG nicht erreicht ist.

2.2.  Die künstlerische Gestaltung der Werke und deren Auswahl, insbesondere der Motive, obliegt der Fotografin. Eine feste Anzahl von Werken wird, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet.
2.3.  Die Fotografin schuldet ein Werk mittlerer Art und Güte gemäß üblichen handwerklichen und künstlerischen Standards. Dabei entsprechen die Werke dem Stil der Fotografin. Sofern der Auftraggeber einen hiervon deutlich abweichenden Stil wünscht, ist dies ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung einvernehmlich festzulegen.

3.    Übergabe, Abnahmefiktion
3.1.  Die Übergabe der Werke erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung des letzten Auftragstermins; Bei Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin schriftlich bestätigt worden sind.

3.2.  Die Übergabe kann, sofern es die Art des Werkes zu lässt, digital erfolgen, und zwar nach Wahl der Fotografin per E-Mail oder per Filehoster-Link an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
3.3.  Sofern der Aufraggeber der Fotografin keine begründeten Bemängelungen innerhalb von sieben Tagen ab Übergabe des Werks mitteilt, gilt das Werk als abgenommen; Hierauf wird die Fotografin den Auftraggeber nochmals ausdrücklich bei Übergabe hinweisen.

4.    Honorar, Nebenkosten, Reisekosten
4.1.  Mit Abschluss des Auftrages ist die Fotografin berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen.

4.2.  Die Vergütung im Übrigen ist spätestens mit Abschluss des Auftrags und Übersendung der Werke an den Auftraggeber fällig.
4.3.  Ist im Auftrag eine bestimmte Anzahl Stunden oder ein Zeitrahmen vereinbart, welche die Fotografin tätig sein soll, wird darüber hinaus gehender Mehraufwand auf Basis des üblichen Stundensatzes berechnet. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen wünscht. Ist ein Zeitrahmen vereinbart, sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit für Aufbau und Vorbereitung enthalten.
4.4.  Ist kein Honorar vereinbart, kann die Fotografin auf Basis der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) abrechnen.
4.5.  Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
4.6.  Nebenkosten (Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem ggfs. weiterberechnet.
4.7.  Erforderliche Reise- und Übernachtungskosten sind zu erstatten, soweit diese im Hinblick auf Entfernung, Fahrtzeiten und Uhrzeit der Reise angemessen sind.

5.    Stornierung und Verhinderung
5.1.  Wird der Auftrag storniert, gilt wie folgt:

·       Bei einer Stornierung bis zu sechs Monate vor dem Auftragstermin ist diese kostenfrei möglich. Etwaige Anzahlungen werden rückerstattet.
·       Bei einer Stornierung bis zu drei Monate vor dem Auftragstermin behält die Fotografin den Anspruch auf die Anzahlung, bei einer Stornierung von unter einem Monat ist das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen; § 648 BGB wird, soweit anwendbar, insoweit abbedungen.
5.2.  Kann der Auftrag aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. Unfall, Krankheit des Auftraggebers, Unwetter o.ä.) nicht durchgeführt werden, gelten die Vorschriften zur Stornierung entsprechend; Es wird dabei auf den Zeitpunkt abgestellt, zu welchem die Fotografin von dem Verhinderungsgrund Kenntnis erlangt.
5.3.  Sofern der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, gelten die vereinbarten Auftragsbedingungen weiterhin, sofern der neue Termin von der Fotografin wahrgenommen werden kann und von ihr schriftlich bestätigt wird.

6.    Nutzung der Werke
6.1.  Sofern der Auftraggeber zustimmt, darf die Fotografin die Fotos zu Eigenwerbung, ungeachtet des Mediums (insbesondere Print, Prospekte, Messen, Flyer, Homepage, Social Media) verwenden.

6.2.  Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Nutzungsrechte für die übergebenen Werke und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) bei der Fotografin.
6.3.  Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Werken. Das Recht beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, Zuschnitte, Farbänderungen, Filter) der Werke bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Fotografin; Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte.
6.4.  Sofern die Werke Wasserzeichen oder sonstige Hinweise auf die Urheberschaft der Fotografin enthalten, dürfen diese nicht entfernt werden. Enthalten die Fotos keine solchen Hinweise, hat der Auftraggeber bei der Nutzung der Fotos auf die Fotografin in einer dem Medium üblichen Art und Weise hinzuweisen (z.B. Namensnennung und Linksetzen).
6.5.  Zur Herausgabe von Originaldateien, Negativen etc. oder Datenträgern ist die Fotografin nicht verpflichtet.

7.    Rechte Dritter
7.1.  Sofern die Fotografin für den Auftraggeber Werke fertigt, auch welchen Personen (z.B. Gäste) oder Objekte (Gebäude, Kunstwerke, o.ä.) zu sehen sind, bestätigt der Auftraggeber, dass er über die notwendigen Rechte, insbesondere die Einwilligungen der auf den Fotos abgebildeten Personen, verfügt.

7.2.  Beauftragt der Auftraggeber die Fotografin mit der Bearbeitung oder Komposition fremder Werke, versichert er, dass er hierzu berechtigt ist.
7.3.  Der Auftraggeber stellt die Fotografin von Ansprüchen Dritter, eingeschlossen angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, insoweit frei.

8.    Haftung und Gewährleistung
8.1.  Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) stehen, haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.2.  Die Fotografin ist nicht zur Datensicherung bzgl. übergebener Werke verpflichtet. Sie haftet nicht für den Bestand und / oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten.
8.3.  Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Fotos.
8.4.  Die Fotografin hat keinen Einfluss auf Witterungsbedingungen am Tag des Auftragstermins.
8.5.  Die Fotografin kann nicht gewährleisten, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden.

9.    Datenschutz
9.1.  Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Fotografin zu Zwecke der Auftragsabwicklung (Kontaktaufnahme, Abrechnung) gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und sind hierfür erforderlich. Die Fotografin behandelt diese vertraulich. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich (z.B. für den Auftrag notwendige Dienstleister, Inkassodienstleister) oder auf Grund gesetzlicher Pflicht vorgeschrieben (z.B. auf Grund von Anfragen von Steuer- und Ermittlungsbehörden). Werden die Daten zur Auftragsabwicklung nicht mehr benötigt und stehen keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, werden die Daten gelöscht.

9.2.  Der Auftraggeber hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Ferner steht ihm ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu.
9.3.  Sofern personenbezogene Daten auf Grund einer Einwilligung des Auftraggebers verarbeitet werden, kann dieser jederzeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
9.4.  Der Auftraggeber kann sich für Beschwerden an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

10.  Schlussbestimmungen
10.1.       Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Fotografin, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

10.2.       Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.3.       Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.